Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Bundesrat für dauerhafte Erlaubnis des Wildschweinabschusses in "weißen Zonen"
Der präventiven Ausmerzung von Wildschweinen auch in künftig ausgewiesenen Schutzkorridoren um Gebiete mit Infektionen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht nun rechtlich nichts mehr im Weg. Der Bundesrat stimmte heute einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur effektiven Bekämpfung der ASP zu.
Der präventiven Ausmerzung von Wildschweinen auch in künftig ausgewiesenen Schutzkorridoren um Gebiete mit Infektionen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht nun rechtlich nichts mehr im Weg. Der Bundesrat stimmte heute einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur effektiven Bekämpfung der ASP zu. Damit können die Wildschweinpopulationen in den sogenannten weißen Zonen nun dauerhaft auf null reduziert werden. Ziel eines solchen mehrfach eingezäunten wildschweinfreien Gebiets ist die Minimierung des Risikos einer möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche in bisher ASP-freie Gebiete.
Damit die zuständigen Behörden eine entsprechende Reduzierung der Wildschweinepopulation in der "weißen Zone" rechtssicher anordnen können, hatte das Ressort von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde die Verordnung seinerzeit als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Diese gelten nach dem Tiergesundheitsgesetz allerdings nur befristet.
Die bisherige Verordnung hätte laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium nur bis zum 9. Mai 2021 gegolten, weshalb Klöckner darauf hingewirkt hatte, die Verordnung zu entfristen, um die ASP auch mit dieser Maßnahme weiter effektiv bekämpfen zu können. Mit dem heutigen Beschluss der Länderkammer können die zuständigen Behörden dauerhaft mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der "weißen Zone" fortfahren. AgE
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Bundesrat für dauerhafte Erlaubnis des Wildschweinabschusses in "weißen Zonen"
Der präventiven Ausmerzung von Wildschweinen auch in künftig ausgewiesenen Schutzkorridoren um Gebiete mit Infektionen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht nun rechtlich nichts mehr im Weg. Der Bundesrat stimmte heute einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur effektiven Bekämpfung der ASP zu.
Der präventiven Ausmerzung von Wildschweinen auch in künftig ausgewiesenen Schutzkorridoren um Gebiete mit Infektionen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht nun rechtlich nichts mehr im Weg. Der Bundesrat stimmte heute einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur effektiven Bekämpfung der ASP zu. Damit können die Wildschweinpopulationen in den sogenannten weißen Zonen nun dauerhaft auf null reduziert werden. Ziel eines solchen mehrfach eingezäunten wildschweinfreien Gebiets ist die Minimierung des Risikos einer möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche in bisher ASP-freie Gebiete.
Damit die zuständigen Behörden eine entsprechende Reduzierung der Wildschweinepopulation in der "weißen Zone" rechtssicher anordnen können, hatte das Ressort von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde die Verordnung seinerzeit als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Diese gelten nach dem Tiergesundheitsgesetz allerdings nur befristet.
Die bisherige Verordnung hätte laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium nur bis zum 9. Mai 2021 gegolten, weshalb Klöckner darauf hingewirkt hatte, die Verordnung zu entfristen, um die ASP auch mit dieser Maßnahme weiter effektiv bekämpfen zu können. Mit dem heutigen Beschluss der Länderkammer können die zuständigen Behörden dauerhaft mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der "weißen Zone" fortfahren. AgE
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Bundesrat für dauerhafte Erlaubnis des Wildschweinabschusses in "weißen Zonen"
Der präventiven Ausmerzung von Wildschweinen auch in künftig ausgewiesenen Schutzkorridoren um Gebiete mit Infektionen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht nun rechtlich nichts mehr im Weg. Der Bundesrat stimmte heute einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur effektiven Bekämpfung der ASP zu.
Der präventiven Ausmerzung von Wildschweinen auch in künftig ausgewiesenen Schutzkorridoren um Gebiete mit Infektionen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht nun rechtlich nichts mehr im Weg. Der Bundesrat stimmte heute einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur effektiven Bekämpfung der ASP zu. Damit können die Wildschweinpopulationen in den sogenannten weißen Zonen nun dauerhaft auf null reduziert werden. Ziel eines solchen mehrfach eingezäunten wildschweinfreien Gebiets ist die Minimierung des Risikos einer möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche in bisher ASP-freie Gebiete.
Damit die zuständigen Behörden eine entsprechende Reduzierung der Wildschweinepopulation in der "weißen Zone" rechtssicher anordnen können, hatte das Ressort von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde die Verordnung seinerzeit als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Diese gelten nach dem Tiergesundheitsgesetz allerdings nur befristet.
Die bisherige Verordnung hätte laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium nur bis zum 9. Mai 2021 gegolten, weshalb Klöckner darauf hingewirkt hatte, die Verordnung zu entfristen, um die ASP auch mit dieser Maßnahme weiter effektiv bekämpfen zu können. Mit dem heutigen Beschluss der Länderkammer können die zuständigen Behörden dauerhaft mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der "weißen Zone" fortfahren. AgE


